Abgeschickt von Sebastian am 10 April, 2007 um 15:18:33:
Antwort auf: Gartenhaus von Claudia am 07 April, 2007 um 14:56:52:
In NRW betraegt der Mindestabstand nach § 6 BauO 3 m - unabhängig von der Höhe, sobald die Anlage abstandflächenrelevant wird. Und das geben Sie ja vor.
Sebastian
: Hallo
: Wir wollen ein kleines Gartenhaus - Spielhaus ( 2 auf 3 m max. 2m HOch) im Garten bauen. Da unsere Grunstücksgrenze schon auf die magischen 9 m bebaut ist müssen wir wohl einen Abstand einhalten. Wieviel meter beträgt dieser? ( Das Haus ist ja niedriger als normale Gartenhäuser)?
: Ich hoffe jemand kann helfen. Vielen Dank