Abgeschickt von Sebastian am 10 April, 2007 um 15:26:23:
Antwort auf: Gartenhütte von Rolle am 07 April, 2007 um 05:13:07:
Zu beachten ist vieles.
Und mit Schlafgelegenheit dürfte man in NRW aus der Genehmigungsfreiheit nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 herausfallen.
Für ein Genehmigungsfreies Wohngebäude nach § 67 wird es andererseits wohl auch noch nicht reichen.
=> Nachfragen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde.
Gruß
Sebastian
: Hallo,
: was ist denn zu beachten, wenn man sich im Garten eine kleine Holzhütte mit Betonfundament bauen möchte, die auch als Schlafgelegenheit diesen soll? Brauch man dafür eine Genehmigung?
: Herzliche Grüße,
: Rolle