Re: Bau eines Balkones - Abstandsflächen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 April, 2007 um 23:47:45

Antwort auf: Bau eines Balkones - Abstandsflächen von Caro am 10 April, 2007 um 22:27:40:

: Hallo,
: ist es richtig, dass in NRW bei dem Bau eines Balkones links- und rechtsseitig keine Abstandsflächen eingehalten werden müssen, wenn der Balkon nicht tiefer als 1,50 m ist? Vorab danke für die Antwort.
: VG, Caro

Nein, das ist pauschal nicht richtig. In der "offenen Bauweise" müssen mindestens drei Meter Abstand zur Grenze eingehalten werden, in der "geschlossenen Bauweise" fallen unter Umständen keine Abstandflächen an aber es können Abstände aus dem "Gebot der Rücksichtnahme" erforderlich werden. Die Abstände sind dementsprechend im Einzelfall zu prüfen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]