Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 April, 2007 um 07:23:43
Antwort auf: Re: Wer zahlt den Schaden bei Einsturz eines Gebäudes? von Bruno am 10 April, 2007 um 16:08:34:
: Dann versuch ich mal den Sachverhalt zu schildern:
: Ein Eigentümer muss seiner Verkehrsicherheitspflicht (z.B. Instandhaltung vom Gebäude) nachkommen.
: Angenommen das Gebäude oder ein Teil der baulichen Anlage stürzt ein und ggf. kommen noch Personen zu Schaden, welche Versicherungen können hierbei in Kraft treten?
: Vorrausgesetzt er ist seiner Verkehrsicherungspflicht nachgekommen?
: Und falls er seiner Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen ist, wer zahlt dann?
Zu den einzelnen Versicherungen und deren Leistungsrahmen finden sich ein paar knappe Informationen unter
http://www.wowi.de/versicherungsarten.html#7489
Vielleicht ist das ja ein Ausgangspunkt für eine weitere Recherche.