Abgeschickt von Christina am 11 April, 2007 um 07:58:02:
Angenommen ich möchte eine Doppelgarage mit einer Höhe von mehr als 3 Metern innerhalb des Sichtdreiecks, das im Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt ist, bauen; welche Begründung müsste ich der Gemeinde liefern, damit ein Bau dennoch genehmigt werden würde, wenn bereits 2 Garagen auf dem Grundstück vorhanden wären, die jedoch nicht mehr groß genug für heutige Pkw sind und zudem schwer zu erreichen?