Bebauungsplan willkürlich???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Tanja am 11 April, 2004 um 13:01:34

Hallo,

habe ein ein Grundstück ergattert inmitten eines kleinen Teilortes, dörfliche Gegend (Mischgebiet, Wohnhäuser, Landwirtschaft, Fliesenleger ect) und möchte bauen.
jetzt erzählen die mir vom Bauamt was von einem Bebauungsplan, und daß meine Garage und das Carport max 8 m hinter dem Wohnhaus herausragen dürfen (Bebauungslinie)
dabei gibt es in der gleichen Straße eine Reihe von Beispielen wo Garagen viel weiter nach hinten herausstehen, sogar ein Wohnhaus wurde ca. 150m(!) entfernt von der Straße genehmigt... Da können die mir doch nicht so einfach vorschreiben "bis hierhin und nicht weiter"??? zumal es den nachbarn schnurzpiepegal ist wie groß die Garage ect wird...

hat jemand ähnliche Erfahrung???

Die landesbauordnung (Baden Württemberg) habe ich gelesen, aber bebauungspläne und baulinien sind ja sache des örtlichen Bauamtes (bzw.Gemeinde)...

hat jemand ähnliches erlebt???


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
rum www.baurecht.de ]