Gartenhütte als Fahrradhütte direkt auf der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Frau Gürth am 11 April, 2007 um 11:38:08

Hallo,

unser Nachbar hat an der direkten Grundstücksgrenze (noch kein Zaun oder Trennung vorhanden) auf pi-mal Daumen eine Grube ausgehoben und will dort eine Gartenhütte mit den Maßen ca. 2x2m und 2m hoch errichten, um dort Fahrräder abzustellen. Wir finden das aber gar nicht toll, da die hälfte unseres Gartens dann keine Sonne mehr bekommt. Darf unser Nachbar ohne Genehmigung und ohne unser Einverständnis direkt auf die Grundstücksgrenze bauen? Wir wohnen in Hessen. Im Hessischen Nachbarschaftsrecht finden wir leider nichts darüber. Kann jemand schnell helfen?



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