Abgeschickt von Michi am 11 April, 2007 um 14:17:38
Hallo,
es geht um ein Grundstück, das an der einen Seite an einer öffentlichen Straße angrenzt, auf der anderen an eine gemischt genutzte Verkehrsfläche (konkret: kleine Seitenstraße ohne Gehweg als Zufahrt zu Stellplätzen und einer Tiefgaragenzufahrt, endet als Sackgasse). Da das Grundstück am Hang liegt - sowohl quer als auch längs gesehen teilweise bis zu 2 m Höhenunterschied - soll eine Stützmauer ringsrum für ein ebenes Gelände sorgen. In den örtlichen Bauvorschriften steht hierzu: "Entlang der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen sind Stützmauern bis maximal 0,50 m Höhe zulässig. Höhere Stützmauern sind um das Maß der Mehrhöhe von der Grenze abzurücken. Zu der gemischt genutzten Verkehrsfläche ist ein Mindestabstand von 0,50 m von der Grundstücksgrenze einzhalten. Im Einvernehmen mit der Stadt können Ausnahme hinsichtlich Lage und Höhe zugelassen werden". Demzufolge wäre man auf "good-will" der Stadt angewiesen, oder hat man einen konkreten Anspruch auf eine höhere Stützmauer ohne Einhaltung einer Grenze zu den Straßen ? Da das Grundstück nicht gerade groß ist, soll kein Platz verschenkt werden.
Vielen Dank bereit im voraus.