Re: Grenzstein


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Abgeschickt von T. Stefani am 11 April, 2007 um 14:23:13:

Antwort auf: Grenzstein von Ralph am 11 April, 2007 um 13:16:24:

: Hallo zusammen,
: Grundstückseigentümer A baut auf sein Grundstück ein Haus und eine dazugehörige Garage. Die Garage steht auf den Millimeter genau auf der Grundstücksgrenze zu B und C. Genau auf dem Kreuzungspunkt der drei Grundstücke ist ein Grenzstein, der aber durch den Bau der Garage entfernt wurde, weil diese ja genau auf den Grenzen steht. Nach Beendigung der Baumaßnahme wurde der Grenzstein nicht wieder fachmännisch gesetzt sondern nur neben die Garage gelegt.
: Frage: Können B und C verlangen, dass A den Grenzstein auf seine Kosten wieder vom Vermessungsamt setzen läßt oder ist es ausreichend, wenn A selbst den Grenzstein wieder genau an den Grundstücksgrenzen setzt?
: Danke
: Ralph

Hallo Ralph,

Grenzsteine dürfen nur von den dazu berechtigten gesetzt werden. D.h. entweder durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).





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