Abgeschickt von Kai am 12 April, 2007 um 08:03:37:
Gilt für Gartenhäuser in Wohngebieten ohne Bebauungsplan in NRW lediglich der 2m Abstand des § 1 NachbG-NRW oder zusätzlich noch irgendwas höhenabhängiges aus den Abstandsvorschriften der BauO-NRW beispielsweise evtl. § 6 Abs.5 der Landesbauordnung ? Vielen Dank für Eure Meinung!