Grundstück:


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Abgeschickt von Claudia am 12 April, 2007 um 10:04:18

Hallo Forumsteilnehmer!

Wir haben ebenfalls ein Problem, und zwar dieses:

Unser Baugebiet wurde vor der Erschließung neu vermessen und dabei wurde die zukünftige Straße schmaler eingeplant als der ursprünglich vorhandene Feldweg war (auf der rechten Straßenseite wurde kein Gehweg eingeplant, nur links).
Dadurch hatte die Stadt für die Bauplätze links der Straße noch "Land übrig" - in unserem Fall 11 qm zwischen Gehweg und unserem Grundstück.
Noch bevor ein Spatenstich für die Erschließung getan wurde, gab es 2 Befragungen der Bauplatzeigentümer, ob sie diese überzählige Fläche übernehmen möchten - natürlich müssen die "neuen Eigentümer" die Erschließungs-, Vermessungs- und Notarkosten übernehmen.
Wir haben damals 2 mal NEIN gesagt, wir möchten diese 11 qm von der Stadt NICHT, das Grundstück hat schon 764 qm, mehr brauchen wir nicht. Das rechts angrenzende Grundstück gehört der Stadt, und wir machten den Vorschlag, die 11 qm nicht VOR unserem Haus einzuplanen, sondern einfach mit dem städtischen Grundstück rechts von uns "zu verrechnen".
Wir hörten nichts mehr, wir haben inzwischen gebaut, dachten, das hätte sich erledigt, doch eines Tages kommt ein Anruf einer nicht sehr netten Dame von der Stadt, wir MÜSSEN die 11 qm übernehmen, sonst bekommen wir keine Baugenehmigung und Überfahrtsrechte erteilt die Stadt schon gar nicht. Wir haben die Dame dann erstmal aufgeklärt, daß das Haus schon steht (natürlich mit Baugenehmigung ;o) und daß wir doch bei den Befragungen 2 mal NEIN gesagt hatten ... und außerdem vorher auch ein Überfahrtsrecht hatten, als das ganze Baugebiet noch Acker und Feldweg war ...

Aber die Stadt läßt nicht locker, wir sollen die 11 qm kaufen, es würde uns 800 Euro kosten inkl. Erschließung, Notar usw.

Wir sind jetzt am Hin- und Herüberlegen, ob wir jetzt um des lieben Friedens willen die 800 Euro zahlen und unsere Ruhe haben, oder uns noch weiter querstellen sollen? Wir würden halt schon gern mit den Außenanlagen anfangen, aber auf der anderen Seite wurmt uns diese Beamtenwillkür und -arroganz unglaublich. Wofür wurden wir eigentlich 2 mal eingeladen und befragt, ob wir wollen oder nicht, wenn wir hinterher doch "müssen"?

Jetzt endlich zu der Frage ;o)
- Gibt es rein rechtlich so etwas wie eine "Zwangsübereignung"? Müssen wir schon rein rechtlich klein beigegeben?

Die anderen Grundstücksbesitzer waren übrigens nicht so "bockig" wie wir, und haben "ihre" qm brav dazugekauft ;o)...

Vielen Dank schonmal für's lange lesen ;o) und ich bin gespannt, ob Euch was dazu einfällt ...
dankeschön schonmal

Claudia

Ach ja, das ganze "passiert" in Ba-Wü





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