Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 April, 2007 um 11:21:08
Antwort auf: Nutzfläche Garagen von Michaela am 12 April, 2007 um 10:47:33:
: Hallo,
: wir wohnen in einem Zweifamilienhaus und wollen es zu einem Dreifamilienhaus umbauen.
: Momentan sind zwei Garagen aneinander vorhanden, wird möchten/brauchen aber eine dritte Garage. Allerdings würden wir mit dieser dann die Nutzfläche von 50 m2 (Art. 7 Abs. 4 BayBO) überschreiten.
: Andererseits soll doch aber für genügend Stellplatz gesorgt werden.
: Gibt es da irgendwelche Regelungen oder muss eine Familie das Auto auf der Straße stehen lassen?
: Ich würde mich über eine Antwort freuen.
: Viele Grüße
: Michaela
Sie werden bauordnungsrechtlich einen "Stellplatz" nachweisen müssen, keine "Garage". Wer betreut (Architekt) den Umbau? Der sollte sich dazu äußern können.