Re: Nutzfläche Garagen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 April, 2007 um 18:21:33

Antwort auf: Re: Nutzfläche Garagen von Michaela am 12 April, 2007 um 14:29:33:

: Hallo,
: wir haben ein Planungsbüro.
: Ich habe allerdings darüber zwei verschiedene Meinungen gehört, darum hier die Frage.

: Wir haben zwei einzelne Garagen nebeneinander mit einer Länge von 7,50 m auf einer Seite des Grundstückes. Die dritte Garage soll auf der anderen Seite entstehen. Wir würden also nicht über die 8m Gesamtlänge pro Seite kommen, sondern eben "nur" die erlaubte Geamtnutzfläche überschreiten.

: Zählt nur der Anteil der Nutzfläche, der weniger als 3m Abstand zur Grenze hält oder zählt die Nutzfläche jedes Grenzgebäudes, auch wenn Teile des Gebäudes mehr als 3m Grenzabstand halten?

: Kommt dann also nur die Fläche der beiden Garagen zum Tragen die unter der 3m-Grenze liegen oder wird die dritte "innere" Garage mitdazugerechnet?
: Ist das irgendwo genau festgelegt? Bin ratlos und mittlerweile etwas verwirrt.
: Danke.

: Viele Grüße
: Michaela

Der Text der BayBO zielt m. E. darauf ab, alle Gebäude im Grenzbereich zusammen zu fassen, sodass ich nach erstem Lesen von der Gesamtfläche aller Garagen ausgehen würde. Genaueres könnte sich z. B. aus einem Kommentar oder der Rechtsprechung zu dem Thema und der BayBO ergeben. Die Rückfrage bei der unteren Bauaufsicht würde sicher auch Ansätze liefern.



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