Re: Straße im Neubaugebiet


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Abgeschickt von Micky am 13 April, 2007 um 08:05:10:

Antwort auf: Re: Straße im Neubaugebiet von Herr Hammes am 13 April, 2007 um 00:03:09:

Das genügt nach der ergangenen Rechtsprechung nicht. Die Gemeinde sollte dann innerhalb von sechs Jahren nach der Forderung der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag zumindest eine Asphaltdecke oder Pflaster (je nach Planung) aufbringen. Tut sie es nicht, können Sie Ihre Vorausleistung zurückfordern. Allerdings hierbei Vorsicht, falls Sie die Beitragspflicht abgelöst haben, würde dann der Ablösevertrag aufgelöst und es könnte passieren, dass Sie dann bei einem späteren Ausbau der Straße erheblich höhere Erschließungsbeiträge zahlen müssen, weil z. B. sich die Baukosten verteuert haben.

Gruß
Micky



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