Re: Frage zur GRZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 April, 2007 um 21:05:36

Antwort auf: Re: Frage zur GRZ von Thorsten W. am 13 April, 2007 um 18:13:40:

: Danke für die prompte Reaktion.
: Da steht "Baunutzungsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 15.09.77 (BGBl. I S. 1763)"
: und
: "Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 16.12.77 (GVBl. 1978 I S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.79 (GVBl. I S. 179)."

: Ich hoffe, das ist die passende Antwort!


In der BauNVO 1977 steht unter §19 Abs. 4:
"Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des §14 NICHT angerechnet. Das gleiche gilt für Balkone, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandflächen zulässig sind oder zugelassen werden können."

... damit dürfte sich die Rechnerei erledigt haben, oder?



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