Re: Carport noch Genemigungspflichtig?????


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 April, 2007 um 14:39:36

Antwort auf: Carport noch Genemigungspflichtig????? von Michael am 15 April, 2007 um 13:15:27:

: Hallo!!
: Wer kann mir weiterhelfen??? Hab vor drei jahren ein Haus
: gekauft. Hab auf der linken Seite eine 7m Fertiggarage (Grenzbebauung). An der der Garage ist nach vorne ein Carport angebracht und nach hinten ein Schuppen für Rasenmäher und co. Da ich leider mit meinem Nachbar auf Kriegsfuß bin (rechte Seite vom Haus), will er mir das Landratsamt auf den Hals hetzen und droht mit Bußgeldern.
: Beide Bauten wurden nie genehmigt, stehen aber schon ca. 17 Jahre. Laut Vorbesitzer wurde der Bauplatz daneben erst vor 10 Jahren bebaut. Das Carport steht ca. 5m von der Straße weg.
: Mit welcher Strafe muß ich rechnen wenn alles Bauwiedrig ist??? Bitte um schelle hilfe!!!! Wenn ich morgen nicht alles abbaue, schickt er mir das LRA. Mein Haus steht in Bayern.

Was nicht genehmigt ist hat auch keinen Bestandsschutz! Die gesamte Bebauung ist nach meiner (geringen) Kenntnis der BayBO nicht zulässig und somit auch nicht nachträglich genehmigungsfähig. Damit ist eine nachträgliche Legalisierung nicht möglich und der Nachbar fordert (zu Recht) einen Rückbau. Bußgelder kann er selbst natürlich nicht fordern, allerdings kann das Landratsamt Bußgelder festsetzen, wenn den vom Landratsamt geforderten Rückbauten oder Veränderungen nicht zugestimmt wird.
Gehen Sie doch mal selbst zum Landratsamt und lassen sich dort erklären, was in welchem Rahmen genehmigungsfähig ist und was zurückgebaut werden müsste.
Sehe ich das richtig: rechter Nachbar beschwert sich über Gebäudeteile an der linken Nachbargrenze? Vielleicht ist ja eine Einigung mit dem linken Nachbarn möglich, dann kann sich der rechte auch nicht mehr beschweren.



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