Grenzmauer


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Abgeschickt von Thomas am 15 April, 2007 um 17:18:53

Von unserem Grundstück zum Nachbarn gibt es eine Höhenverschiebung von ca. 1,50 mtr. nach unten. Der Nachbar hat seine Aussenanlagen planiert und geschottert, um eine Terasse und Wege ums Haus anzulegen. Jetzt hat er an der Seite zu unserem Grundstück in der kompletten Breite von 3,00 mtr. alles weggeschoben, so daß an unserem Grundstück ein unbefestigter senkrechter Hang entstanden ist. Das Nachbargrundstück liegt tiefer als wir. Wer ist nun dafür zuständig, unser Grundstück abzufangen, damit der senkrechte Hang nicht abrutscht? Es handelt sich um eine Neubeuanlage in NRW.



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