Abgeschickt von M. Kornely am 12 April, 2004 um 18:08:55
Hallo ,
Ich beabsichtige in Wuppertal ( NRW ) auf eine Betriebshalle die mir und meinem Bruder gehört , eine Betriebswohnung zu bauen.
Durch Drempelaufmauerung und steilerem Satteldach werden ca 200qm Wohnraum geschaffen.
Weil unsere Halle aber nur über einen Weg ( 3m x 30m ), der dem Nachbarn gehört, zu erreichen ist, fordert das Bauamt eine Zuwegungsbaulast, obwohl
wir Wegerecht haben.
Im Grundbuch ist folgendes Eingetragen
" Eine Geh- und Fahrgerechtigkeit an dem Grundstück xxxxxx "
Darunter steht bei
Wirtschaftsart und Lage
" Gebäudefläche und Freifläche , Hof und Gebäudefläche "
Der Weg wird auch für die 12 vermieteten Wohnungen des Nachbarn benutzt.
Die Halle hat soweit alle Versorgungsleitungen ( Wasser , Abwasser , Strom ) die ebenfalls durch das Grundstück des Nachbarn laufen.
Wie sieht das rein rechtlich aus , wenn mir der Nachbar diese Zuwegungsbaulast nicht unterschreiben will?
Könnte ich diese Zuwegungsbaulast
notfalls gerichtlich einklagen, wenn es zu keiner Einigung kommt ?
Die Grunstücke mit den Gebäuden gehörten bis 1935 einem Eigentümer und wurden wegen Verkauf geteilt.
Ich hoffe , Ihr könnt mir weiterhelfen.
gruss
Martin