zuwegungsbaulast , wegerecht


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Abgeschickt von M. Kornely am 12 April, 2004 um 18:08:55

Hallo ,

Ich beabsichtige in Wuppertal ( NRW ) auf eine Betriebshalle die mir und meinem Bruder gehört , eine Betriebswohnung zu bauen.

Durch Drempelaufmauerung und steilerem Satteldach werden ca 200qm Wohnraum geschaffen.

Weil unsere Halle aber nur über einen Weg ( 3m x 30m ), der dem Nachbarn gehört, zu erreichen ist, fordert das Bauamt eine Zuwegungsbaulast, obwohl
wir Wegerecht haben.

Im Grundbuch ist folgendes Eingetragen
" Eine Geh- und Fahrgerechtigkeit an dem Grundstück xxxxxx "
Darunter steht bei
Wirtschaftsart und Lage
" Gebäudefläche und Freifläche , Hof und Gebäudefläche "

Der Weg wird auch für die 12 vermieteten Wohnungen des Nachbarn benutzt.

Die Halle hat soweit alle Versorgungsleitungen ( Wasser , Abwasser , Strom ) die ebenfalls durch das Grundstück des Nachbarn laufen.

Wie sieht das rein rechtlich aus , wenn mir der Nachbar diese Zuwegungsbaulast nicht unterschreiben will?
Könnte ich diese Zuwegungsbaulast
notfalls gerichtlich einklagen, wenn es zu keiner Einigung kommt ?

Die Grunstücke mit den Gebäuden gehörten bis 1935 einem Eigentümer und wurden wegen Verkauf geteilt.

Ich hoffe , Ihr könnt mir weiterhelfen.


gruss

Martin



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