Allwissender Nachbar


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Abgeschickt von Jonny am 16 April, 2007 um 11:54:52:

Guten Tag!
Beispiel: Ein Grundstück mit EFH in einer Gemeinde in Bayern, Mischgebiet, ohne Bebauungsplan.
"Bauvorhaben": Stallboxen zur Zucht (Hobby) von Wachtel (Vögel), aus Holz, Länge ca. 4 m, Höhe ca. 2 m, Tiefe ca. 80 cm.
Fragen:
1. Ist das eine "Bauliche Anlage/Gebäude"?
2. Ist hierfür eine Genehmigung (Nachbar, Gemeinde LRA)nötig?
3. Kann man den Stall an die Grenze stellen? Oder muss ich einen Mindestgrenzabstand (?) einhalten?
4. Kann man den Stall auch dann an die Grenze stellen, wenn an dieser bereits ein Carport mit einer Länge von ca. 8 m steht?
(Mein Nachbar ist Anwalt, und da möchte ich mich nicht blamieren, die Gemeinde konnte auch nicht weiter helfen.) Vielen Dank!




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