Re: ja darf....


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Leon am 18 April, 2007 um 14:02:39

Antwort auf: ja darf.... von Bolanger am 16 Maerz, 2007 um 12:59:01:

Leider doch nicht so einfach. Muss jetzt beim Amtsgericht klagen, da mein Nachbar sich angeblich beeinträchtigt fühlt. Er hatte erst eine Einstwillige Verfügung bekommen, dass ich nicht die Dämmung anbringen darf. Nun hat die mündliche Anhörung nichts gebracht (versteh dass einer mal) und nun dauert es bestimmt mal so an die sechs Monate bis endlich ein Ergebniss da ist, inklusive Wärmegutachten und etc. Da heisst es nun abwarten.


: Hallo,

: die Bauordnung NRW regelt ganz klar, dass bei nachträglicher Anbringung eines WDVS die Grenzabstände unterschritten werden dürfen. Fragen Sie mal freundlich bei der Gemeinde nach, die werden Ihnen das bestätigen. Das einzige, was Sie nicht dürfen, ist eine Grenzüberbauung. Dazu wäre die Zustimmung des Nachbarn nötig.

:
: : Hallo
: : Haus in NRW. Darf ein Wärmedämmverbundsystem an ein Altbau angebracht werden, wenn die benötigten Abstandsflächen nicht eingehalten werden können.
: : Die räumliche Situation sieht so aus, dass die Gebäude rechtwinklig zueinander stehen. Das Wärmedämmverbundsystem geht nicht über die Grenze des Nachbarn hinaus. Die schmalste Stelle zwischen Grenze und WDVS beträgt rd. 15 cm und an der breitesten Stelle rd. 5 m.
: : Darf das WDVS auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn angebracht werden?

: : Mit freundlichen Grüßen
: : Leon




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]