Dienstbarkeit und evtl. Kosten


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Abgeschickt von Andy am 19 April, 2007 um 01:56:47

Hallo,
Ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen, an der Grundstücksgrenze verläuft ein Abwasserkanal der Gemeinde. Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit für den Kanal eingetragen inkl. Schutzstreifen der sich 3m tief in das Grundstück erstreckt. Im Bebauungsplan ist hier die Errichtung einer Grenzgarage vorgesehen/zugelassen. Mein Frage: wer müsste im Falle eines Falles (Gemeinde will den Kanal erneuern oder dergl.) die Kosten für Abriss und ggf. Wiederaufbau der Garage tragen? Es geht mir hier nicht um den Einzefall sondern um die grundsätzliche Frage wie in solchen Fällen verfahren wird bei Dienstbarkeit und zulässiger Überbauung.
Für eine Antwort danke ich im voraus.
Gruß
Andy



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