Erhebung von Erschließungsbeiträgen


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Abgeschickt von Georg am 19 April, 2007 um 09:56:39

Die Fahrbahn einer Straße wurde nach und nach in den Jahren 1893 bis 1959 hergestellt. Die Verlegung des Entwässerungskanals und die Installation der Beleuchtungsanlage erfolgte in den 50iger Jahren.
Der teilweise aspahltierte oder geteerte Gehweg musste nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt mit Platten oder Pflaster angelegt sein. Die Umgestaltung erfolge im Jahre 2005.
Können nun die Anlieger an den Ausbaukosten beiteiligt werden?



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