Re: Rollstuhlrampe genehmigungsfrei?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 April, 2007 um 14:57:01

Antwort auf: Rollstuhlrampe genehmigungsfrei? von Foni am 19 April, 2007 um 11:02:38:

: Hallo,

: weiß jemand , ob eine Rollstuhlrampe (Beton) vor einer
: Apotheke genehmigunsfrei (ca. 20 cm Höhenunterschied) ist. (Schleswig-Holstein) Die dafür benötigte Fläche ist öffentlich und wird mittels Sondernutzungsantrag in Anspruch genommen. Wird noch extra eine Baugenehmigung benötigt? Kann mir da jemand weiterhelfen? In der Bauordnung bin ich nicht fündig geworden.

Müsste sich aus §69 LBO Schleswig-Holstein ableiten lassen, da dort verschiedene, deutlich größere Anlagen als genehmigungsfrei aufgeführt sind.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]