Re: Erhebung von Erschließungsbeiträgen


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Abgeschickt von Erich Bauer am 19 April, 2007 um 22:36:06

Antwort auf: Erhebung von Erschließungsbeiträgen von Georg am 19 April, 2007 um 09:56:39:


: Können nun die Anlieger an den Ausbaukosten beiteiligt werden?

Wenn nach der vor der Erschließungsbeitragssatzung nach dem Bundesbaugesetz geltenden landesrechtlichen Vorschrift der damalige Zustand der Gehwege der ortsübliche war, vermutlich nicht nach Erschließungsbeitragsrecht, wohl aber nach dem Straßenbeitragsrecht.





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