Überfahrtsrecht


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Abgeschickt von Dieter Mayr am 20 April, 2007 um 13:42:05

Hallo

Hätte gern gewußt, ob bei einem Gewerbebetrieb (Anlieferung mit LKW) ein sogenanntes Überfahrtsrecht auch gleichzeitig das Be- und Entladen von Gütern beinhaltet oder darf derjenige das Überfahrtsrecht nur in der Weise ausüben. dass der Nutzer nur wie im Wortlaut das Grundstück überfahren darf.




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