Abgeschickt von Dieter Mayr am 20 April, 2007 um 13:42:05
Hallo
Hätte gern gewußt, ob bei einem Gewerbebetrieb (Anlieferung mit LKW) ein sogenanntes Überfahrtsrecht auch gleichzeitig das Be- und Entladen von Gütern beinhaltet oder darf derjenige das Überfahrtsrecht nur in der Weise ausüben. dass der Nutzer nur wie im Wortlaut das Grundstück überfahren darf.