Re: rechtswidrige Erschließungsanlage = Entstehen der sachl. Beitragspflicht ?


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Abgeschickt von Erich Bauer am 22 April, 2007 um 18:14:19

Antwort auf: rechtswidrige Erschließungsanlage = Entstehen der sachl. Beitragspflicht ? von Maiglückchen am 22 April, 2007 um 16:16:51:

Nicht die Herstellung der Anlage löst die sachlichen Beitragspflichten aus, sondern - neben anderen Faktoren - die Erfüllung der Merkmale der endgültigen Herstellung, die in der Satzung unabhängig von der konkreten Anlage normiert sind. In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass bei Reduzierung des Aufwands um die Kosten des Mehrausbaus problemlos veranlagt werden kann.



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