Fußleiste / Abrollkante bei Balkonen in B-W


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Abgeschickt von Stefan am 23 April, 2007 um 09:30:27

Wir haben eine Eigentumswohnung erworben, bei der das Gefälle auf dem Balkon nicht stimmt. Um dieses herzustellen, lässt die Wohnbaugesellschaft nun Fliese auf Fliese verlegen. Dadurch geht an der Vorderkante die Fußleiste verloren, denn die Fliesen schließen mit dem Betonrand bündig ab. Das Geländer hat nach vorne einen Abstand. Also könnte ein Gegenstand mit etwas Schwung ohne Hindernis nach vorne rollen und hinunterfallen. Ist das zulässig oder ist eine Fußleiste an einem Balkon vorgeschrieben? In der LBO Baden-Württemberg wurde ich leider nicht fündig.




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