Abgeschickt von kraenkel am 23 April, 2007 um 11:37:47
sehr geehrter Damen und Herren,
wir haben ein wohnhaus gekauft das bestandsschutz geniésst, da es im heutigen bauverbotsgebiet steht.
es gibt keine stellplätze, sind diese, da sie aufgrund einer hanglage nur mit stützwand herzustellen wären genehmigungspflichtig. und weiter was ist im bauverbot überhaupt genehmigungspflichtig, auch massnahmen, die laut lbo nicht genehmingungspflichtig wären, wie zum beispiel eine stürzwand in der höhe < 1.00m
mit freundlichen grüßen
kraenkel