Abgeschickt von Malo am 24 April, 2007 um 12:21:45
Hallo,
wir haben in Bayern gebaut. Die Garage ist Grenzbebauung (zu öffentlichem Gehweg) Jetzt wollen wir gerne neben der Garage noch einen Holzschuppen für unser Brennholz errichten - ohne festes Fundament, direkt in der Verlängerung der Garage. Was müssen wir beachten? Wie groß/hoch/breit darf der Schuppen werden?
Weiß jemand genaueres oder hat Info wo man das erfahren kann, ohne die Gemeinde zu befragen.....
Danke für Hilfe und Antwort...
Malo