Re: 1- oder 2-geschossig? Bauamt Fehler von vor 20 Jahren


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Abgeschickt von vr am 24 April, 2007 um 13:06:56

Antwort auf: Re: 1- oder 2-geschossig? Bauamt Fehler von vor 20 Jahren von Dirk Baumeister am 23 April, 2007 um 21:26:06:

: : Vor 20 Jahre hat in NRW ein Bauamt Baupläne genehmigt, in die ein Fehler steckt (jetzt laut Bauamt). Mit diesen Plänen wurden 12 Häuser gebaut. Der "Fehler" ist nämlich, die Häuser sollten angeblich 1-geschossig sein. Aber die Pläne wie genehmigt überschreiten im Dachgeschoss die 2/3 Limit mit etwa über 5 qm.

: : Frage: Sind diese Häuser jetzt als 1- oder 2-geschossig zu sehen?

: : Danke!

: Nach aktueller Bauordnung gelten Dachgeschosse mit geneigten Dächern als Vollgeschosse wenn Sie auf der 2,30 Höhe 3/4 der eigenen Grundfläche überschreiten. Diese Regelung gilt seit mindestens 1984. Die 2/3-Regelung bezieht sich nur auf Staffelgeschosse.

Danke für die Infos. Der Sachbearbeiter bei Bauamt hat schon längst zugegeben, dass die damals genehmigten Pläne fehlerhaft waren, und dass im DG auch damals die Limit überschritten worden ist. Er meint jetzt, "neu" kalkuliert zu haben, so dass diese Überschreitung von fast 6 qm auf etwa unter 1 qm reduziert ist. Er hat unsere minimale Gaubenerweiterung (bringt 2,6 qm aber mehr Licht) abgelehnt, mit dem Argument, das Haus wäre 1-geschossig "gedacht." (Er wolle "den von ihm stammenden Fehler von vor 20 Jahre nicht noch fehlerhafter machen...")

Deswegen meine Frage: gilt was damals "gemeint" war, oder gilt was aktuell in den Akten genehmigt
steht??

(Das trifft nicht nur uns -- das sind mindestens 12-14 identische Häuser in der Nachbarschaft, die alle mit den selben "fehlerhaften" Pläne gebaut worden sind.)

Nochmals danke!!




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