Re: 1- oder 2-geschossig?


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Abgeschickt von vr am 24 April, 2007 um 13:38:08

Antwort auf: Re: 1- oder 2-geschossig? von Dirk Baumeister am 24 April, 2007 um 13:02:22:

: : : : Frage: Sind diese Häuser jetzt als 1- oder 2-geschossig zu sehen?

: : : Frage: In welchem Zusammenhang interessiert Sie das?

: :
: : : Will die Bauaufsichtsbehörde ihre alten Bescheide zurücknehmen und Sie zum Rückbau verpflichten?

: : Nein, es würde heissen, dass alle 12-14 (identischen) Nachbarhäuser auch zum Rückbau verpflichtet werden müssen, das wird ganz bestimmt nicht vorkommen, ins besondere wenn das auf einen Fehler des Bauamts zurückzuführen ist...

: : : Oder lehnt sie nur die weitere Vertiefung des Baurechtsverstosses, z.B. durch Errichtung weiterer Gauben ab?

: : Wir wollen zur Gartenseite die (existeriende) Gaube auf beide Seiten um 50 cm erweitern. Es bringt uns nur 2,6 qm mehr, aber dafür viel mehr Licht in den Kinderzimmer. Der Nachbar (es geht um ein Doppelhaus) ist damit einverstanden und hat längst seine Zustimmung schriftlich erteilt.

: : : Oder sind sie der 13. Bauherr, für den jetzt - wie bei Dornröschen ;-) - kein Platz gedeckt ist, sprich: bei dem man jetzt korrekt entscheiden will?

: : Ungefähr so.. ;>

: : Die Sache ist folgende: Der Sachbearbeiter (der auch damals den Fehler begangen hat) hat zugegeben, die Häuser (alle 12-14) sind im DG mindestens 1 qm zu groß (laut die vor 20 J genehmigten Pläne ist es fast 6 qm -- der Sachbearbeiter behauptet, "neu" kalkuliert zu haben und die 6 qm auf etwa halben qm reduziert zu haben, worauf wissen wir nicht, da wir haben die Pläne aus den Akten von Bauamt).

: :
: : : Fragen über Fragen...

: : Die Sache ist folgendes: wir wollen das gesamt Konzept der Nachbarschaft überhaupt stören. Nur von unserem (nichteinsehbaren) Garten würde man diese minimale Änderung überhaupt sehen können.

: : Wir wollen nur klären, ob das Haus unbedingt als 1-geschossig gesehen werden muss, weil es damals so (angeblich) "gemeint" war... Oder ob die damalige Genehmigung gilt.

: : Danke vielmals!

:
: Für den Antrag der Gaube werden Sie doch einen Architekten/Ingenieur benötigen, der die Bauvorlagen erstellt. Dieser muss im Rahmen der Antragsunterlagen die Anzahl der Geschosse des Gebäudes rechnerisch nachweisen. Nach Ihrer Darstellung müsste dabei rauskommen, dass das Gebäude mit Gaube die zulässige Geschossigkeit überschreitet aber an sich keine Veränderung des Gebäudes hinsichtlich Höhe oder Ausdehnung auf der bebaubaren Fläche nach sich zieht.
: Es ist grundsätzlich möglich eine Befreiung nach §31 BauGB für Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen.

Danke nochmals. Unser Architekt hat dies alles gerechnet bevor wir den Bauantrag gestellt haben (wir haben mehrere Änderungen im Haus, nur an diesem Punkt wird gestritten). Es ist unstreitbar, dass es eine 20-jahre-alte genehmigte Überschreitung gibt, der Sachbearbeiter hat, wie gesagt, dies schon zugegeben. (Offensichtlich waren wir die ersten in 20 J die diesen Fehler entdeckt haben...)

Wir versuchen eine Abweichung zu bekommen, da der Sachbearbeiter bleibt sturr bei seinem Argument, was "gemeint" war trumpft das, was damals eigentlich genehmigt worden war.

(Um das alles zu komplizieren, laut Sachbearbeiter, der B-Plan ist erst eingeführt, 3 Jahre nachdem das Haus gebaut worden ist. Also das Haus musste damals NICHT unter diesem B-Plan fallen, deswegen musste es damals nicht unbedingt 1-geschossig sein...)

Nochmals vielen Dank!




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