Grenzüberbauung durch Garagendach


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Abgeschickt von Roger am 24 April, 2007 um 17:02:39

Guten Tag, folgenden Fall möchte ich vorstellen:

A kauft von Gemeinde B in Baden-Württ. ein Grundstück. B erteilte dem Eigentümer des angrenzenden Nachbargrundstücks (vor ca. 7 Jahren) C die Erlaubnis die im Bebauungsplan zulässige Errichtung einer Garage auf der Grundstücksgrenze zu überbauen (Dach der Garage steht ca. 50 cm über die Grundstücksgrenze in Grundstück von A). Beim Kauf des Grundstücks wurde diese Baulast von B nicht bekanntgegeben. A möchte an der Grundstücksgrenze einen Stellplatz anlegen. Das Abstellen eines Fahrzeuges mit Überhöhe ist jedoch nicht möglich, da das Dach bis auf einen Abstand von weniger als 2m vom Boden herunterreicht. Frage 1: Kann von C der Rückbau des Daches verlangt werden? Frage 2: Ist Gemeinde B schadensersatzpflichtig?
Vielen Dank.



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