Baulast Grenzbebauung


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Abgeschickt von Ian am 24 April, 2007 um 22:05:12

Hallo,

mir stellt sich eine generelle Frage:
Muss eine einzelne Garage auf dem Grundstück, welche an eine Grenze gebaut werden soll generell eine Baulast des Nachbarn haben?
Ich sehe hier die § 8 und § 12 der NBauO.
§ 8 ist doch noch der mögliche Zwang zur Anbaubaulast, oder sehe ich das falsch? Anbaubaulast = Meine Einschätzung - da will man durch Baulast sicherstellen, dass der Nachbar später in gleicher Form an das eigene Gebäude an die Grenze anbaut. Will man dies nicht erzwingen bzw. sicherstellen, so benötigt man auch nicht die Baulast bzw. Anbaubaulast nach § 8 NBauO, oder?

Auch nach § 12 ist es ja erlaubt auf die Grenze bauen mit einer Garage, oder geht dort der § 8 vor? - wenn überhaupt Baulast erf.

Danke euch...



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