Abgeschickt von Foni am 25 April, 2007 um 16:23:58:
Antwort auf: Heckenhöhe zur Straße hin von karl berger am 25 April, 2007 um 14:59:55:
Zuerst sollten Sie prüfen, ob es örtliche Vorschriften gibt. Oft ist die Art, beschaffenheit und Höhe einer Einfriedung durch B-Pläne oder durch die Gemeinde geregelt. Ansonsten gelten die Vorschrifen des Nachbarschaftsrechts Schleswig Holstein. Dort ist unter § 31 festgehalten , dass die Einfriedung ortsüblich sein muß. Wenn keine Örtsüblichkeit festzustellen ist, dann ist ein Maschendrahtzaun von 1,20 m vorzusehen.