Re: Heckenhöhe zur Straße hin


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Abgeschickt von Foni am 25 April, 2007 um 16:23:58:

Antwort auf: Heckenhöhe zur Straße hin von karl berger am 25 April, 2007 um 14:59:55:

Zuerst sollten Sie prüfen, ob es örtliche Vorschriften gibt. Oft ist die Art, beschaffenheit und Höhe einer Einfriedung durch B-Pläne oder durch die Gemeinde geregelt. Ansonsten gelten die Vorschrifen des Nachbarschaftsrechts Schleswig Holstein. Dort ist unter § 31 festgehalten , dass die Einfriedung ortsüblich sein muß. Wenn keine Örtsüblichkeit festzustellen ist, dann ist ein Maschendrahtzaun von 1,20 m vorzusehen.



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