Abgeschickt von Katja Ott am 26 April, 2007 um 10:51:50
Darf ein (seit ca. 50 Jahren) mit einem kl. Haus bebautes Grundstück in Zweiter Reihe ohne Zufahrt neu bebaut werden?
Müssen Gegebenheiten wie Stellplatz und Zufahrt nachgewiesen werden oder gilt hier eine Art Gewohnheitsrecht?