Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 April, 2007 um 13:15:46
Antwort auf: Neubau Grundstück in Zweiter Reihe/ohne Zufahrt von Katja Ott am 26 April, 2007 um 10:51:50:
: Darf ein (seit ca. 50 Jahren) mit einem kl. Haus bebautes Grundstück in Zweiter Reihe ohne Zufahrt neu bebaut werden?
: Müssen Gegebenheiten wie Stellplatz und Zufahrt nachgewiesen werden oder gilt hier eine Art Gewohnheitsrecht?
Neuanträge müssen nach aktuellem Recht beurteilt werden, d. h., dass alle relevanten Gegebenheiten neu geprüft werden.