Abgeschickt von Bauhaus am 27 April, 2007 um 22:17:23
Nachdem der Rohbau abgenommen worden war stellt der Bauunternehmer fest, dass vergessen wurde, einen Bauabschnitt in Rechnung zu stellen. Kann er diese Rechnung auch nach Abnahme noch einfordern und wenn ja, wie lange danach?
Viele Grüße