Re: verspätete Rechnungslegung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 April, 2007 um 02:14:52

Antwort auf: verspätete Rechnungslegung von Bauhaus am 27 April, 2007 um 22:17:23:

: Nachdem der Rohbau abgenommen worden war stellt der Bauunternehmer fest, dass vergessen wurde, einen Bauabschnitt in Rechnung zu stellen. Kann er diese Rechnung auch nach Abnahme noch einfordern und wenn ja, wie lange danach?

: Viele Grüße

Die Abnahme hat nichts mit der Rechnung zu tun sondern stellt nur einen wichtigen Punkt im Haftungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dar (Haftungs- und Beweislastumkehr, Beginn der Gewährleistungsfrist).
Den Schlusspunkt der Zahlung bildet die "Schlussrechnung" und selbst das nicht uneingeschränkt.



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