Abgeschickt von Erich Bauer am 29 April, 2007 um 16:53:01
Antwort auf: vereinfachte Bebauungsplanänderung von Peter am 29 April, 2007 um 13:32:57:
Die geschilderte Änderung könnte die Grundzüge der Planung i.S.v. § 13 Abs. 1 Satz 1 BauGB berühren und daher ein klassisches Änderungsverfahren (ggf. unter Anwendung des § 13 a BauGB) notwendig machen. Grundsätzlich ist aber eine städtebaulich begründete Änderung des Bebauungsplanes auch für nur ein Grundstück möglich.