Abgeschickt von Michael Brückmann am 29 April, 2007 um 18:34:27
Hallo,
Gilt ein Messestand als Bauliche Anlage im Sinne der Muster Bauordnung MBO ?
Text aus der MBO:
§2 Abs. 1
"Bauliche Anlagen sind mit dem erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen."
=> ein Messestand wohl nicht !
"eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt
beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden"
=> ist das für einen Mesestand zutreffend ??
"Bauliche Anlagen sind auch
1. Aufschüttungen und Abgrabungen,
2. Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze,[...]"
=> Ausstellungsplätze = Ausstelungsstände = Messestande ???
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Michael