Re: Änderung einer Grundbucheintragung


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Abgeschickt von Dagmar Stöwe-Marquardt am 02 Maerz, 2005 um 15:26:06

Antwort auf: Änderung einer Grundbucheintragung von Rema am 17 Januar, 2005 um 06:19:32:

: Hallo,
: wir haben Nutzungsrechte sowie eine Kostenverteilung im Grundbuch festgelegt, für anlieger die unser Grundstück nutzen müssen. Kann man diese Eintragung ändern oder Rückgängig machen?
Man kann die Eintragung und die zugrundeliegende Vereinbarung ändern, wenn alle Beteiligten sie ändern wollen.Das geht aber nur mit einem Notar.




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