Balkonanbau auf Bebauungsgrenze (Niedersachsen)


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Abgeschickt von Sylvia am 30 April, 2007 um 07:01:16

Hallo!

Ich hoffe jemand hier kann uns weiterhelfen!
Folgender Sachverhalt:
Unsere Vermieter möchten uns nachträglich einen Balkon anbauen. Allerdings gibt es diese Möglichkeit nur auf der Bebauungsgrenzseite unserer Nachbarn, wo schon eine Garage steht.(beide Parteien haben Garage an Garage gebaut,vor ca. 30Jahren).Das heißt der Balkon würde direkt darüber sein, über der Garage unserer Vemieter.Der Balkon sollte eine Tiefe von 1,80m erreichen.Es wären dann nur noch 1,2m übrig bis zur Nachbarsgrenze.
Jetzt die Fragen
1.)Können wir den Balkon trotzdem setzten und uns darauf berufen, dass die Grenzbebaung bds. erteilt worden ist, auch wenn es vor 30J.war?
Ich habe gehört, dass 1m tiefe gehen würde auch ohne der Zustimmung der Nachbarn.
2.)wie ist es dann, wenn wir ihn trotzdem anbauen würden,können sie es einklagen sie wieder abzureißen, oder gibt es da eine "Straffe" und der Balkon darf bleiben?

Vielen Dank im Voraus

Sylvia



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