Re: Messestand = bauliche Anlage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 April, 2007 um 22:44:44

Antwort auf: Re: Messestand = bauliche Anlage von Michael am 30 April, 2007 um 08:30:30:

: Danke erstmal für die Antwort!

: Der Messestand steht in einer Großen Halle, im Regelfall für etwa 1 - 2 Wochen.

: => bauliche Anlage?

: Woher kommt Ihre "Einschränkung" von einer Woche.?

Es gibt keine "Einschränkung" auf 1-2 Wochen, der Zeitraum ist nur der übliche Messezeitraum.
Allerdings ist davon auszugehen, dass eine bauliche Anlage, die üblicherweise nur zeitlich begrenzt standortgebunden ist ab etwa drei Monaten genehmigungspflichtig wird, während sie das für einen kürzeren Zeitraum noch nicht wäre.

Der Messestand ist per Definition erstmal auf jeden Fall eine bauliche Anlage. Die Anwendung der Bauordnung kommt üblicherweise jedoch nicht in Frage, da die Nutzungsabsicht und Nutzungsdauer nicht dazu passen.



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