Re: Abriss Altbau möglich


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Abgeschickt von Nadie am 02 Mai, 2007 um 09:40:46:

Antwort auf: Abriss Altbau möglich von Markus Obermeier am 30 April, 2007 um 22:27:52:

Bauernhaus klingt nach Außenbereich = § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) hindeuten. Die Voraussetzungen für eine sonstige Nutzung sind dort in § 35 Abs. 2 BauGB geregelt.
Die 2-Jahres-Regelung dürfte auf die begünstigte Eigennutzung nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB hindeuten (wg. lit. c). Das heißt auch, dass Sie dort eigentlich überhaupt nicht bauen dürfen.

Wenn Sie an dem Fall etwas tun wollen, brauchen Sie kein Forum, sondern qualifizierte Beratung durch einen baurechtlich versierten Rechtsanwalt oder Architekten!

Nadie
: Hallo,

: wir beabsichtigen ein Grundstück mit einem alten Bauernhaus ( Bj. 1900 ) zu kaufen. Lt. der Stadt ist der Umbau nach 2 Jahren zulässig. Das Gebäude ist definitiv wirtschaftlich nicht mehr renovierbar. Gibt es eine Gesetzesgrundlage aufgrund derer das Gebäude direkt nach Grundstückserwerb abgerissen und neu gebaut werden darf ?





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