Abgeschickt von Nadie am 02 Mai, 2007 um 09:46:06:
Antwort auf: Doppelgarage mit Wohnung von Frank am 24 April, 2007 um 19:32:56:
Kein Problem, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches erfüllt sind, schon eher in den Fällen des § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches.
Einfach mal mit versiertem Architekten prüfen!
: Ich möchte meine alte Scheune abreißen,und stattdesen eine Doppelgarage bauen.Außerdem möchte ich auf der Garage eine kleine Wohnung bauen.Bin in Bayern und im Außenbereich.Gibt es da eine Möglichkeit?Danke