Abgeschickt von Bolanger am 02 Mai, 2007 um 15:09:10:
Antwort auf: Neubau Grundstück in Zweiter Reihe/ohne Zufahrt von Katja Ott am 26 April, 2007 um 10:51:50:
Wie wollen Sie eine Feuerwehrzufahrt sicherstellen? Ohne die Gegebenheiten des Baugebietes zu kennen, von denen die Zulässigkeit maßgeblich abhängt, wird das eine Schlüsselfrage sein.
: Darf ein (seit ca. 50 Jahren) mit einem kl. Haus bebautes Grundstück in Zweiter Reihe ohne Zufahrt neu bebaut werden?
: Müssen Gegebenheiten wie Stellplatz und Zufahrt nachgewiesen werden oder gilt hier eine Art Gewohnheitsrecht?