Re: Störung Privatssphäre


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Abgeschickt von Bolanger am 02 Mai, 2007 um 15:14:46:

Antwort auf: Re: Störung Privatssphäre von Dirk Baumeister am 23 April, 2007 um 21:28:41:

Hallo,

ich kann Herrn Baumeister nur zustimmen. Gezielt würde ich dort nach der Einhaltung von Abstandsflächen fragen. Normalerweise müssen Gebäude Grenzabstände von ca. 3 m einhalten, je nach Bundesland. Die Umnutzung ist in vielerlei Hinsicht einem Neubau gleichzusetzen, also sollte auch hier der Abstand eingehalten werden.

: : Hallo,

: : ein an unser Wohnhaus angrenzendes Fachwerkgebäude ( vorherige Nutzung als Stallungen) soll nun zum Wohnhaus umgebaut werden.
: : Als Problem (für mich ) ergibt sich nun, dass der neue Nachbar nach Ende der Umbaumaßnahmen jeden Tag bei uns in die Küche bzw. das Gästezimmer schauen kann, da aufgrund der baulichen Gegenbenheiten die Entfernung unseres Küchenfensters zu einem Fenster von ihm lediglich 2m beträgt und ich mich in meiner Privatssphäre eingeschränkt fühle.

: : Was kann ich dagegen machen..noch ist der Bau in den ersten Zügen

: Sie könnten zunächst bei zuständigen Bauaufsichtsamt die Genehmigung für den Umbau einsehen und sich vom Sachbearbeiter die baurechtliche Situation erläutern lassen. Dort können Sie auch nach Ihren Möglichkeiten eines Widerspruchs oder Klage gegen die Baugenehmigung nachfragen.





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