Re: Messestand = bauliche Anlage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Mai, 2007 um 17:29:23

Antwort auf: Re: Messestand = bauliche Anlage von Michael am 02 Mai, 2007 um 08:28:37:

: Danke für die Antwort....

: eine Frage hab ich noch.

: Welche Nutzungsabsicht ist den der Regelfall für eine Bauliche Anlage.
: Oder anders gefragt.... was hat die Nutzungsabsicht mit der baulichen Anlage zu tun ?
: Ist das irgendwo geregelt ?

Die Frage verstehe ich nicht ... welche Absicht mit einer bestimmten Nutzung verbunden ist, hängt doch in erster Linie vom Objekt bzw. Antrag ab. Es gibt doch keine "generelle Nutzung" für "bauliche Anlagen". Die Definition einer baulichen Anlage haben Sie ja bereits selbst hinterlegt. Es ist doch eher die Frage zu klären, ob für die spezielle bauliche Anlage die Bauordnung gilt oder nicht. Und in diesem Zusammenhang kommt eben die zeitliche Befristung ins Spiel.
Für einen Antrag ist ohnehin zu empfehlen bei der Genehmigungsbehörde oder z. B. einem Architekten nachzufragen, ob ein Antrag erforderlich ist oder nicht.



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