Re: Statik Sonderbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Mai, 2007 um 17:37:46

Antwort auf: Statik Sonderbau von Foni am 25 April, 2007 um 16:07:39:

: Gibt es im Baurecht die Möglichkeit für einen Sonderbau eine Baugenehmigung auch ohne Vorlage der Statik zu erhalten? Statik wäre dann vor Baubeginn einzureichen und durch Prüfstatiker zu prüfen.

: Vielen Dank

In BW ist die geprüfte Statik zum Baubeginn vorzulegen, in NRW zum Antrag. Soweit ich weiss ist die Prüfung durch Sachverständigen bei Sonderbauten in allen Bundesländern obligatorisch.



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