Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Mai, 2007 um 17:37:46
Antwort auf: Statik Sonderbau von Foni am 25 April, 2007 um 16:07:39:
: Gibt es im Baurecht die Möglichkeit für einen Sonderbau eine Baugenehmigung auch ohne Vorlage der Statik zu erhalten? Statik wäre dann vor Baubeginn einzureichen und durch Prüfstatiker zu prüfen.
: Vielen Dank
In BW ist die geprüfte Statik zum Baubeginn vorzulegen, in NRW zum Antrag. Soweit ich weiss ist die Prüfung durch Sachverständigen bei Sonderbauten in allen Bundesländern obligatorisch.