Einfriedung eines Grundstücks in NRW


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Abgeschickt von Michael Bierwisch am 02 Mai, 2007 um 19:34:31

Unser Nachbar hat als Einfriedung seines Grundstücks an unsere Grundstückgrenze eine ca. 7 Meter lange Mauer gesetzt. In diese Mauer, die 1.80 Meter hoch ist, hat er ca. 90cm x 160 cm eingesetzt. Wir bezweifeln mal, das diese Art von Einfriedung ortsüblich ist. Wir wollten nun von unsere Seite her einen Sichtschutzzaun in gleicher Höhe setzen. Für den Fall hat unser Nachbar allerdings schon rechtliche Schritte angekündigt. Die Frage ist nun, wer letztendlich die besseren Chancen hat.



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